Möglich
Österreich: Ein selbst aufgenommenes Foto kann eingereicht werden
Die Regel betrachtet das fertige Foto, nicht den Ort der Aufnahme. Das ist eine Regel, die eine App erfüllen kann.
Geprüft am 2026-08-15. Regeln ändern sich — wir prüfen diese Liste mindestens alle sechs Monate. Nächste Prüfung: 2027-02-15.
Was wir geprüft haben
- Keine Pflicht, sich in der Behörde oder im Konsulat fotografieren zu lassen.
- Keine Pflicht, ein bestimmtes oder zugelassenes Studio bzw. eine Kabine zu nutzen.
- Keine Pflicht, Name und Anschrift des Studios auf dem Foto anzugeben.
Was die Behörde sagt
Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Der Hintergrund muss einfärbig hell sein …
Quelle — bmi.gv.at — Bundesministerium für Inneres · Behördenseite
Österreich: Fotogröße je Dokument
| Fotogröße | Hintergrund | Digitale Größe | |
|---|---|---|---|
| Personalausweis | 35 × 45 mm | weiß, hellgrau | — |
| Reisepass | 35 × 45 mm | weiß, hellgrau | — |
| Aufenthaltstitel | 35 × 45 mm | weiß, hellgrau | — |
So werden Fotos in Österreich eingereicht
Reisepass
Wenn Sie ein gedrucktes Foto abgeben
- Nicht geknickt oder beschädigt.
keine Kratzer, Flecken oder Stempelabdrücke sowie Knickspuren aufweisen
bmi.gv.at
Regeln der Behörde für dieses Foto
- Keine Schatten im Gesicht oder im Hintergrund.
Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen
bmi.gv.at - Farbfoto.
Schwarz/Weiß Fotos können für den Reisepass, Personalausweis und Aufenthaltstitel nicht verwendet werden
bmi.gv.at
Personalausweis
Wenn Sie ein gedrucktes Foto abgeben
- Glänzend.
nur glattes und glänzendes Papier ohne Oberflächenstruktur
oesterreich.gv.at
Regeln der Behörde für dieses Foto
- Farbfoto.
Das Lichtbild muss in Farbe sein
oesterreich.gv.at - Religiöse Kopfbedeckungen sind erlaubt, wenn das Gesicht vollständig sichtbar ist.
Das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen ist zulässig
oesterreich.gv.at
Aufenthaltstitel
Regeln der Behörde für dieses Foto
- Farbfoto.
Schwarz/Weiß Fotos können für den Reisepass, Personalausweis und Aufenthaltstitel nicht verwendet werden
bmi.gv.at
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